ELEKTRONISCHES REZEPT

Das e-Rezept wird zunächst NUR bei gesetzlichen Versicherungen und für „normale“ Medikamente ausgestellt. Heilmittel-Verordnungen, Krankengymnastik-Rezepte, Überweisungen u.ä. werden noch „als normale Formulare“ ausgedruckt, sollen in Zukunft aber auch auf elektronisches Verfahren umgestellt werden.

Für die Ausstellung des e-Rezepts müssen Sie wie bisher einmal pro Quartal Ihre Versichertenkarte in unserer Praxis einlesen lassen, damit wir das e-Rezept „signieren“ können. Ihr Rezept kann erst dann an einen zentralen Server geschickt werden, worauf jede Apotheke, also auch diejenige Ihrer Wahl, Zugriff hat und Ihnen das Medikament herausgeben kann. Ihre Versichertenkarte müssen Sie auch in der Apotheke vorzeigen, damit das entsprechende Rezept Ihnen zugeordnet werden kann.

Alternativ gibt es die Möglichkeit, das Rezept über einen QR-Code in der Apotheke zu erhalten. Dieser QR-Code wird Ihnen in der Praxis ausgedruckt. Eine weitere Möglichkeit zur Ausstellung eines Rezepts ist durch eine sogenannte „e-Rezept-App“ auf Ihrem Smartphone. Hierzu müssen Sie sich zunächst mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, bei der Sie u.a. eine entsprechende PIN erhalten, um die App aktivieren zu können.

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IMPFUNGEN

Wir beraten Sie gerne.

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AUSBILDUNG/MFA

Wenn Sie Interesse an einer Ausbildung zur/zum

Medizinische/n Fachangestellte/n (MFA)

haben, dann können Sie sich gerne jederzeit bei uns bewerben.

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MASKE

Falls Sie einen INFEKT haben, würden wir Sie darum bitten, zum Schutz ihrer Mitpatientinnen und Mitpatienten während des Besuchs in unserer Praxis eine

FFP 2- oder OPMaske

zu tragen.

Vielen Dank, Ihr Praxisteam

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ÖFFNUNGSZEITEN: Mo-Do 8-12 Uhr und von Mo-Mi 15-17 Uhr 

Freitags-SPRECHZEITEN: Durchgehende Sprechstunde von 8-13 Uhr

Die Praxis ist DONNERSTAG Nachmittag GESCHLOSSEN

Wir bitten um eine TELEFONISCHE VORANMELDUNG

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Medikamenten-/Rezept-Bestellung möglich unter der Tel.-Nr. 0751-56038-22 oder per E-Mail (siehe entsprechende Maske unten)

Das Medikament kann ab dem NACHMITTAG des folgenden Werktags in der Apotheke ihrer Wahl abgeholt werden

Auch Wunschtermine können über E-Mail angefragt werden

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Unsere Fax-Nr.: 0751-56038-14

Anmeldung zur
Corona-Impfung

    Lernen Sie unsere Ärzte kennen

    Dr. Susanne Keller
    Facharzt für Allgemeinmedizin

    Wolfgang Burger
    Facharzt für Allgemeinmedizin

    Hubert Hildebrand
    Facharzt für Innere Medizin

    Werfen Sie einen Blick in unsere modernen Praxisräume

    Wir bieten ein umfassendes Leistungsspektrum für unsere Patienten an

    Unsere Fachgebiete:

    Allgemeinmedizin

    Innere Medizin

    Hausärztliche Versorgung

    Ultraschalldiagnostik

    Notfallmedizin

    Psychosomatische Grundversorgung

    Präventivmedizin

    Unsere Leistungen:

    Vorsorgeuntersuchungen (Jugendschutzuntersuchungen, Check up ab 35, Krebsvorsorge für Männer, Hautkrebsvorsorge)

    Sonographie, hauptsächlich Bauch und Schilddrüse

    Für Männer ab 65 Jahren einmalig: Bauchaorten-Vorsorge-Ultraschall

    24-Stunden-Blutdruckmessung, EKG und Belastungs-EKG

    Sport- und sonstige Tauglichkeitsuntersuchungen

    Führerscheinuntersuchungen

    Reise- und Impfberatung

    Akupunktur (Schmerz, Migräne, Allergie, Nikotinentwöhnung)

    Reizstrom, Bestrahlung, Inhalations- und Infusionstherapie

    Häufig gestellte Fragen

    Bitte Beachten Sie: Diese Zusammenstellung bietet keine medizinische Beratung, bei Unklarheiten sprechen Sie mit ihrem betreuenden Arzt!

    Ich möchte in den Urlaub fliegen und benötige eine Reiseberatung für Impfungen, Medikamente etc.:

    Reiseimpfberatungen werden bei uns durchgeführt, diese wird jedoch nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen und muss privat bezahlt werden. Ebenfalls werden notwendige Dokumente (ärztl. bescheinigter Medikamentenpass, Bescheinigung über Erkrankungen etc.) nicht erstattet und sind privat zu zahlen. Vereinbaren Sie bitte zeitnah einen Beratungstermin!

    Ich benötige eine Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung  z.B. Sportfähigkeit / Tauchsportprüfung / Bodenseeschifferpatent:

    Wir führen diese Leistungen durch, jedoch wird diese nicht von den gesetzlichen Kassen erstattet. Daher wird Ihnen die Untersuchung privat in Rechnung gestellt.

    Wie oft wird die Gesundheitsuntersuchung (Check-up) von den gesetzlichen Kassen übernommen?

    Bislang haben Patienten ein Anrecht auf einen Check-up alle 2 Jahre. Gleichzeitig kann auch das „Hautkrebsscreening“ durchgeführt werden. Eine Änderung des Zeitraums auf 3 Jahre soll im Laufe des Jahres 2019 erfolgen.

    Warum bekomme ich immer wieder Medikamente von anderen Herstellern?

    Sowohl wir, als auch die Apotheken sind verpflichtet, Ihnen das preisgünstigste rabattierte Präparat zu rezeptieren. Hierauf haben wir leider keinen Einfluss. Bei Verdacht auf Unverträglichkeiten wenden Sie sich an uns.

    Ich möchte mich privat versichern lassen (Krankenversicherung / Berufsunfähigkeit, etc.). Werden die Kosten für die Untersuchungen und des Attests hierfür übernommen?

    Nein, die gesetzliche Krankenkassen erstatten diese Leistungen nicht, setzen Sie sich deshalb mit Ihrer privaten Versicherung in Verbindung.

    Ab wann kann man sich gegen die Influenza, sogenannte „Grippeschutzimpfung“ impfen lassen ?

    Jedes Jahr ab Oktober (hält für 12 Monate).

    Kann ich ein Rezept / Laborwerte / andere Befunde eines anderen Patienten (Angehöriger, etc.) in der Praxis abholen?

    Seit dem 01.01.2019 dürfen diese nur ausgehändigt werden, wenn eine Einwilligungserklärung des betreffenden Patienten vorliegt.

    Warum muss ich so lange auf einen Facharzttermin warten? Kann die Praxis einen früheren Termin vereinbaren?

    Im dringenden Fall (Notfall, Verdacht auf eine bösartige Erkrankung) kann der Hausarzt einen früheren Termin vereinbaren. Bestimmte Fachärzte sind sehr ausgelastet und haben leider wenig freie Termine.

    Welche Blutwerte werden prinzipiell nicht von der Kasse erstattet?

    Vitamine, Spurenelemente, verschiedene Hormone, (z.B. PSA, außer bei einer Krebserkrankung), HIV-Test, Blutgruppenbestimmung.

    Darf ich frühstücken, wenn die Schilddrüsenwerte untersucht werden? 

    Ja, jedoch an dem Tag der Blutuntersuchung die Schilddrüsentablette nicht einnehmen.

    Wie muss ich Schilddrüsentabletten einnehmen?

    Diese sind immer ca. 30 Minuten vor dem Frühstück einzunehmen. Im Zweifel wenden Sie sich an uns.

    Was bedeutet „nüchtern“ vor der Blutentnahme?

    Kein Frühstück – Ein Glas Wasser oder eine Tasse Kaffee/Tee (ohne Zucker und Milch) sind in Ordnung.

    Werktags von 8-18 Uhr:
    0180-1929280

    Nachts von 18-8 Uhr, Samstag, Sonntag und an Feiertagen:
    116 117 oder 112

    Sie haben einen Notfall?