Öffnungszeiten über die Feiertage:
Am Freitag, den 27.12.2024 und am Montag, den 30.12.2024 ist unsere Praxis zu den bekannten Zeiten geöffnet.
Am Donnerstag und Freitag, den 2. und 3. Januar 2025 ist unsere Praxis geschlossen.
Die Vertretung erfolgt durch Dr. Hüttich im Haus (Tel.: 0751-49494)
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Saisonale IMPFUNGEN
Ab Oktober bieten wir Ihnen wieder die jährliche Grippe-Impfung an. Diese kann auch gleichzeitig mit der inzwischen jährlich empfohlenen CORONA-Impfung verabreicht werden.
Die Impfungen werden insbesondere empfohlen für Patienten mit chronischen Erkrankungen, sowie Personen über 60 Jahre und für Beschäftigte im Gesundheitswesen.
Wir bitten um Terminvereinbarung.
Gerne beraten wir Sie.
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kontakt@hausarzt-achtal.de
ÖFFNUNGSZEITEN: Mo-Do 8-12 Uhr und von Mo-Mi 15-17 Uhr
Freitags-SPRECHZEITEN: Durchgehende Sprechstunde von 8-13 Uhr
Die Praxis ist DONNERSTAG Nachmittag GESCHLOSSEN
Wir bitten um eine TELEFONISCHE VORANMELDUNG
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Medikamenten-/Rezept-Bestellung möglich unter der Tel.-Nr. 0751-56038-22 oder per E-Mail:
kontakt@hausarzt-achtal.de
Das Medikament kann ab dem NACHMITTAG des folgenden Werktags in der Apotheke ihrer Wahl abgeholt werden
Auch Wunschtermine können über E-Mail angefragt werden:
kontakt@hausarzt-achtal.de
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Fax-Nr.: 0751-56038-14
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ELEKTRONISCHES REZEPT
Für die Ausstellung des e-Rezepts müssen Sie wie bisher einmal pro Quartal Ihre Versichertenkarte in unserer Praxis einlesen lassen, damit wir das e-Rezept „signieren“ können. Ihr Rezept kann jede Apotheke Ihrer Wahl herausgeben, wofür sie Ihre Versichertenkarte in der Apotheke vorzeigen müssen, damit das entsprechende Rezept Ihnen zugeordnet werden kann.
Alternativ gibt es die Möglichkeit, das Rezept über einen QR-Code in der Apotheke zu erhalten oder eine „e-Rezept-App“ auf Ihrem Smartphone (Hierzu müssen Sie sich zunächst mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, bei der Sie u.a. eine entsprechende PIN erhalten, um die App aktivieren zu können).
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AUSBILDUNG/MFA
Wenn Sie Interesse an einer Ausbildung zur/zum
Medizinische/n Fachangestellte/n (MFA)
haben, dann können Sie sich gerne jederzeit bei uns bewerben.
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MASKE
Falls Sie einen INFEKT haben, würden wir Sie darum bitten, zum Schutz ihrer Mitpatientinnen und Mitpatienten während des Besuchs in unserer Praxis eine
FFP 2- oder OP–Maske
zu tragen.
Vielen Dank, Ihr Praxisteam
Anmeldung zur
Corona-Impfung
Lernen Sie unsere Ärzte kennen
Dr. Susanne Keller
Facharzt für Allgemeinmedizin
Wolfgang Burger
Facharzt für Allgemeinmedizin
Hubert Hildebrand
Facharzt für Innere Medizin
Werfen Sie einen Blick in unsere modernen Praxisräume
Wir bieten ein umfassendes Leistungsspektrum für unsere Patienten an
Unsere Fachgebiete:
Allgemeinmedizin
Innere Medizin
Hausärztliche Versorgung
Ultraschalldiagnostik
Notfallmedizin
Psychosomatische Grundversorgung
Präventivmedizin
Unsere Leistungen:
Vorsorgeuntersuchungen (Jugendschutzuntersuchungen, Check up ab 35, Krebsvorsorge für Männer, Hautkrebsvorsorge)
Sonographie, hauptsächlich Bauch und Schilddrüse
Für Männer ab 65 Jahren einmalig: Bauchaorten-Vorsorge-Ultraschall
24-Stunden-Blutdruckmessung, EKG und Belastungs-EKG
Sport- und sonstige Tauglichkeitsuntersuchungen
Führerscheinuntersuchungen
Reise- und Impfberatung
Akupunktur (Schmerz, Migräne, Allergie, Nikotinentwöhnung)
Reizstrom, Bestrahlung, Inhalations- und Infusionstherapie
Häufig gestellte Fragen
Bitte Beachten Sie: Diese Zusammenstellung bietet keine medizinische Beratung, bei Unklarheiten sprechen Sie mit ihrem betreuenden Arzt!
Ich möchte in den Urlaub fliegen und benötige eine Reiseberatung für Impfungen, Medikamente etc.:
Reiseimpfberatungen werden bei uns durchgeführt, diese wird jedoch nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen und muss privat bezahlt werden. Ebenfalls werden notwendige Dokumente (ärztl. bescheinigter Medikamentenpass, Bescheinigung über Erkrankungen etc.) nicht erstattet und sind privat zu zahlen. Vereinbaren Sie bitte zeitnah einen Beratungstermin!
Ich benötige eine Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung z.B. Sportfähigkeit / Tauchsportprüfung / Bodenseeschifferpatent:
Wir führen diese Leistungen durch, jedoch wird diese nicht von den gesetzlichen Kassen erstattet. Daher wird Ihnen die Untersuchung privat in Rechnung gestellt.
Wie oft wird die Gesundheitsuntersuchung (Check-up) von den gesetzlichen Kassen übernommen?
Bislang haben Patienten ein Anrecht auf einen Check-up alle 2 Jahre. Gleichzeitig kann auch das „Hautkrebsscreening“ durchgeführt werden. Eine Änderung des Zeitraums auf 3 Jahre soll im Laufe des Jahres 2019 erfolgen.
Warum bekomme ich immer wieder Medikamente von anderen Herstellern?
Sowohl wir, als auch die Apotheken sind verpflichtet, Ihnen das preisgünstigste rabattierte Präparat zu rezeptieren. Hierauf haben wir leider keinen Einfluss. Bei Verdacht auf Unverträglichkeiten wenden Sie sich an uns.
Ich möchte mich privat versichern lassen (Krankenversicherung / Berufsunfähigkeit, etc.). Werden die Kosten für die Untersuchungen und des Attests hierfür übernommen?
Nein, die gesetzliche Krankenkassen erstatten diese Leistungen nicht, setzen Sie sich deshalb mit Ihrer privaten Versicherung in Verbindung.
Ab wann kann man sich gegen die Influenza, sogenannte „Grippeschutzimpfung“ impfen lassen ?
Jedes Jahr ab Oktober (hält für 12 Monate).
Kann ich ein Rezept / Laborwerte / andere Befunde eines anderen Patienten (Angehöriger, etc.) in der Praxis abholen?
Seit dem 01.01.2019 dürfen diese nur ausgehändigt werden, wenn eine Einwilligungserklärung des betreffenden Patienten vorliegt.
Warum muss ich so lange auf einen Facharzttermin warten? Kann die Praxis einen früheren Termin vereinbaren?
Im dringenden Fall (Notfall, Verdacht auf eine bösartige Erkrankung) kann der Hausarzt einen früheren Termin vereinbaren. Bestimmte Fachärzte sind sehr ausgelastet und haben leider wenig freie Termine.
Welche Blutwerte werden prinzipiell nicht von der Kasse erstattet?
Vitamine, Spurenelemente, verschiedene Hormone, (z.B. PSA, außer bei einer Krebserkrankung), HIV-Test, Blutgruppenbestimmung.
Darf ich frühstücken, wenn die Schilddrüsenwerte untersucht werden?
Ja, jedoch an dem Tag der Blutuntersuchung die Schilddrüsentablette nicht einnehmen.
Wie muss ich Schilddrüsentabletten einnehmen?
Diese sind immer ca. 30 Minuten vor dem Frühstück einzunehmen. Im Zweifel wenden Sie sich an uns.
Was bedeutet „nüchtern“ vor der Blutentnahme?
Kein Frühstück – Ein Glas Wasser oder eine Tasse Kaffee/Tee (ohne Zucker und Milch) sind in Ordnung.
Werktags von 8-18 Uhr:
0180-1929280
Nachts von 18-8 Uhr, Samstag, Sonntag und an Feiertagen:
116 117 oder 112